Für Kinder mit Schulbegleitung weist die Regierung von Schwaben auf Folgendes hin:

„Wenn Ihr Kind eine Schulbegleitung hat und derzeit aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht den Unterricht in der Schule besuchen kann, kann die Schulbegleitung ihr Kind auch beim schulischen Lernen zu Hause unterstützen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Eingliederungshilfeträger (Bezirk oder Jugendamt)“